In den nächsten Wochen wird es morgens früher hell sein, aber abends auch früher dunkel. Bis zur Wintersonnenwende am 21. Dezember werden die Tage kürzer. Wenn man mit dem Velo oder E-Bike unterwegs ist, spielt die Beleuchtung eine wesentliche Rolle.

Während E-Bikes aller Kategorien seit dem Januar 2022 auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht unterwegs sein müssen, gilt diese Pflicht für Velos ohne elektrische Unterstützung nicht. Es ist aber auch nicht verboten, das Licht am  Velo (Dynamolampen oder fest am Fahrrad montierte Lampen) auch tagsüber einzuschalten. Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie keine Personen blenden, die Ihnen entgegenkommen.

Nachts, in Tunneln und wenn es die Wetterbedingungen erfordern, z. B. bei starkem Nebel, muss das Licht immer eingeschaltet werden. Wer sich nicht an diese Regel hält, riskiert eine Busse von 20-60 Franken.

Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit von Radfahrern zusätzlich. Blinklichter sind ebenfalls wichtig, reichen allein aber weder bei E-Bikes noch bei anderen Velo aus. Es muss ein «ruhendes» Licht vorhanden sein, vorne weiss, hinten rot. Dasselbe gilt für Lichter, die in manchen Helmen oder Rucksäcken angebracht sind: Sie sind kein Ersatz für die obligatorische Beleuchtung am Fahrrad selbst.

Wir wünschen auch im Winter und besonders in der Nacht: Gute Fahrt!

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